FRESKO e.V.

Verein für Bildungs- und Kulturarbeit

Job-BSK (Job-Berufssprachkurse)

Flyer Job-Berufssprachkurse

Zielgruppen:

Personen, die
* sich in einem Stellenbesetzungsverfahren befinden oder
* unmittelbar vor der Aufnahme einer Beschäftigung stehen oder
* bereits eine Beschäftigung ausüben (inkl. Mini- und Midijob) und
bei denen für die Ausübung der Tätigkeit weiterer Sprachförderbedarf besteht.

Kursausrichtung und Kursabschluss:

* Ein Job-BSK dauert 100 bis 150 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten).
* Die Lage und Verteilung der Unterrichtszeiten kann mit dem Kursträger abgestimmt werden.
* Teilnehmen kann, wer mindestens das A2 Niveau nachweisen kann.
* Sofern keine Nachweise über den Sprachstand vorliegen, erfolgt ein kostenfreier Einstufungstest beim Kursträger.
* Am Ende des Kurses erhalten alle Teilnehmenden eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung (Vorlage des Bundesamtes), in der ihre erworbenen Fertigkeiten und Lernfortschritte dokumentiert sind.

Anmeldung und Teilnahme:

* An einem Job-BSK kann teilnehmen, wer hierzu eine Teilnahmeberechtigung erhalten hat.
* Die Teilnahmeberechtigung kann vom Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder auch vom BAMF ausgestellt werden.

Kosten:

* für Unternehmen kostenfrei
* Um eine vollständige Kursteilnahme zu ermöglichen, soll eine Freistellung unter Fortzahlung des Lohnes erfolgen.
* Für die Teilnehmenden ist der Job-BSK kostenfrei, wenn die Teilnahmeberechtigung vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit ausgestellt wurde.
* Für Teilnehmende, die keine Teilnahmeberechtigung vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit erhalten können, ist eine Eigenbeteiligung zu leisten, wenn das zu versteuernde Jahres-einkommen 20.000 € (bei Alleinstehenden) bzw. 40.000 € (bei gemeinsamer Veranlagung) überschreitet.
* Die Eigenbeteiligung beträgt derzeit 2,56 € / Unterrichtsstunde.
* Die Eigenbeteiligung kann auch vom Unternehmen übernommen werden.