FRESKO e.V.

Verein für Bildungs- und Kulturarbeit

Schau Wie – Berufliche Orientierung für junge Menschen

Das Projekt richtet sich an junge Menschen, die Orientierung und Unterstützung beim Einstieg in Ausbildung oder Arbeit benötigen.

„Schau wie… es gehen kann“ ist ein Coachingangebot, welches sich an junge Menschen bis 35 Jahre richtet, die sich beruflich orientieren und den Einstieg in eine Ausbildungs- bzw. Arbeitsverhältnis schaffen wollen.

Flyer Schau Wie  – Berufliche Orientierung für junge Menschen (PDF, 3 MB)

Individuelles Coaching zur Heranführung an den Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt

Mit einer Coachin/ einem Coach sprechen Sie in geschützter Atmosphäre über Ihren bisherigen Lebensweg, Ihre Stärken und Unterstützungsbedarfe und erarbeiten gemeinsam die nächsten Schritte um den Einstieg in eine Ausbildung oder in ein Arbeitsverhältnis zu schaffen.

Wir arbeiten gemeinsam an Ihrer beruflichen Orientierung, erstellen mit Ihnen Bewerbungsunterlagen, zeigen Möglichkeiten der Stellensuche und bereiten Sie auf den Bewerbungsprozess (z.B. Vorstellungsgespräche) vor. Im Rahmen einer beruflichen Erprobung vermitteln wir Sie in Betriebe, damit Sie Ihren Berufswunsch überprüfen können.

Das individuelle Coaching  ist auf ein halbes Jahr (26 Wochen) ausgelegt und umfasst 3 Coaching-Einheiten à 45 Minuten pro Woche, die individuell mit dem Coach vereinbart werden und auch online durchgeführt werden können.

Um an „Schau Wie – Individuelles Coaching und Gruppenangebote zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme“ teilnehmen zu können, benötigen Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit.

Haben Sie Interesse? Wir beraten Sie unverbindlich und kostenlos zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, zu Inhalten und Ablauf des Projekts.  Außerdem klären wir mit Ihnen gemeinsam, ob eine Teilnahme an Schau Wie für Sie sinnvoll ist und welche Ziele Sie damit erreichen können.

Aline Kersten
0611 408074-16
a.kersten[a]fresko.org
Was sind die Voraussetzungen für einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS?

ALG-Bezug – Wenn Sie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bekommen, können Sie über einen AVGS gefördert werden. ACHTUNG: Der AVGS ist eine sogenannte Ermessensleistung.

Auf Jobsuche – Sie dürfen noch nicht in eine Arbeitsstelle vermittelt sein. Grund: Mit dem AVGS können Sie an Maßnahmen teilnehmen, die Ihre Chancen am Arbeitsmarkt verbessern. Wenn Sie bereits eine neue Stelle in Aussicht haben, ist die Förderung durch einen AVGS nicht mehr notwendig.

Sie erhalten den AVGS auf Nachfrage bei Ihrer Fallmanagerin im Jobcenter bzw. bei Ihrer Kundenberaterin bei der Agentur für Arbeit.