+++ ACHTUNG: Das ESF-BAMF-Programm zur Sprachförderung ist zum 31.12.2017 ausgelaufen. An seine Stelle treten die vom BAMF geförderten Berufssprachkurse gem. §45a AufenthG. Informationen dazu finden Sie auf der Projektseite „Berufssprachkurse (DeuFöV)“. +++
Die berufsbezogene Sprachförderung im ESF-BAMF-Programm richtet sich an Migrantinnen und Migranten, die einen berufsspezifischen Deutschförderbedarf haben. Wir ermitteln vor Kursbeginn den individuellen sprachlichen Förderbedarf und unterstützen über den Kursverlauf die Teilnehmenden mit und ohne Berufsausbildung bei der Entwicklung beruflicher Perspektiven. Momentan bieten wir Kurse auf den Niveaustufen A2/ B1+ (berufsbezogen) und B1+/ B2 (berufsbezogen) an.
Die Kurse umfassen in der Regel 730 Unterrichtseinheiten mit berufsbezogenem Sprachunterricht, Fachunterricht und Betriebsbesichtigungen. Innerhalb der Kurslaufzeit von 6 Monaten ist auch ein mehrwöchiges Praktikum vorgesehen. Unterricht und Praktikum finden von Montag bis Freitag statt.
- Intensiver berufsbezogener Sprachunterricht mit einem hohem Anwendungs- und Praxisbezug;
- Berufsorientierender und berufsübergreifender Fachunterricht, u.a. mit einem umfassendem Bewerbungstraining, Training von PC-Anwendungen, Vermittlung von Grundlagen in Mathematik und Rechnungswesen sowie Branchen- und Berufsfachkunde;
- Begleitung durch einen Jobcoach während der gesamten Kursdauer – sowohl bei der Praktikumssuche als auch bei der beruflichen Orientierung für die Zeit nach Kursende;
- Betriebsbesichtigungen, die einen Einblick in regionale Unternehmen bieten;
- Eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung bei Kursabschluss.
Die Kurse sind geeignet für arbeitssuchende Personen, die Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen und
- einen Integrationskurs absolviert und das B1-Zertifikat Deutsch erlangt haben oder
- einen Integrationskurs absolviert und das B1-Zertifikat nicht erlangt haben, aber Kenntnisse im Bereich von mindestens A2 besitzen oder
- keinen Integrationskurs absolviert, aber auf anderem Weg entsprechende Deutschkenntnisse erworben haben.
Auch Personen, die keine Leistungen nach SGB II oder III beziehen, aber bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind und die genannten Kriterien erfüllen, können an den Kursen teilnehmen.
Die Teilnahme an einem Kurs ist nur durch die vorherige Meldung durch den persönlichen Ansprechpartner/ die persönliche Ansprechpartnerin in der kommunalen Arbeitsvermittlung (Fallmanager/ -in) oder in der Agentur für Arbeit (Kundenberater/ -in) möglich.




