Um in den Berufssprachkursen unterrichten zu können, müssen Lehrkräfte ab dem 01.01.2022 gemäß § 18 Abs. 5 DeuFöV eine Qualifikation zur Vermittlung berufsbezogener Deutschsprachkenntnisse vorweisen. Informationen zu dieser Zusatzqualifizierung finden Sie auf der entsprechenden Seite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Die Zusatzqualifizierung kann nur von Institutionen angeboten werden, die zuvor vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) akkreditiert wurden. FRESKO e.V. führt die additive Zusatzqualifizierung BSK im Auftrag des BAMF durch.
Inhalte und Aufbau
Die Zusatzqualifizierung BSK folgt den Vorgaben der Konzeption mit einem Kompetenz- und Anforderungsprofil für Lehrkräfte in Berufssprachkursen des Bundeamts für Migration und Flüchtlinge. Sie enthält verschiedene, aufeinander aufbauende Präsenzphasen im Umfang von 80 UE, Selbstlernaktivitäten sowie begleitete und unbegleitete Praxiserprobungs- und Reflexionsphasen.
Termine (ausgebucht)
ZQ BSK 1: Start 26.02.2021
ZQ BSK 2: Start 28.07.2021
Bei Interesse können Sie sich schon jetzt für weitere Kurse vormerken lassen. Bitte schicken Sie uns dazu eine E-Mail.
Kosten
Das BAMF fördert die Teilnahme an der additiven Zusatzqualifizierung BSK mit 840,- €. Diese Förderung erfolgt teilnehmerbezogen ausschließlich über die Einrichtungen der Zusatzqualifizierung. Wir erheben eine Verwaltungsgebühr von 150,- €.
Bei Interesse kontaktieren Sie uns gern:
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Susan Kaufmann 0611 408074-41 s.kaufmann[a]fresko.org | Kathrin Komora 0611 408074-40 k.komora[a]fresko.org |
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Dott. Silvia Miglio 0611 408074-41 s.miglio[a]fresko.org | Dr. Karin Wullenweber 0611 408074-30 k.wullenweber[a]fresko.org |